Endlich haben die deutschen demokratischen schulBehörden den politisch postulierten Schulzwang auch international (EU) als Menschenrecht durchsetzen können.
Merke: Menschenrecht ist das Recht des Stärkeren.
Absolut das des Staates.
Den Jesuiten sei Dank.
Samstag, 12. Januar 2019
Triumph der Wichtigtuer
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Sonntag, 23. November 2014
Demokratische Polizei gegen Bildungsfreiheit
Bildungsfragen + Bildungsfreiheit
Der Blog wird in Kürze gelöscht.
Bitte besuchen Sie zukünftig - oder schon jetzt - den Blog des Institutes für Bildungsfragen und Bildungsfreiheit hier:
http://institut-fuer-bildungsfragen.blogspot.de/
Bis dann.
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Bis dann.
Sonntag, 6. November 2011
Wo ist Elke Schupp?
Elke Schupp wurde in Bayern ("Freistaat" in Deutschland) wegen "illegalen" Homeschoolings durch die Polizei gesucht. Es wurden teure Hundertschaften und teure Polizeihubschrauber eingesetzt. Wo befindet sich Elke Schupp heute?
Montag, 23. Mai 2011
Faxwerbung
Es nervt total, wieviel Faxwerbung wir erhalten, die wir nicht bestellt haben. Auf der Seite www.faxspam.info wehrt man sich dagegen. Hoffentlich nutzt das etwas gegen diese Fax-Spammer.
Montag, 1. März 2010
Polizei in Bayern jagt Homeschoolkinder
Von Seiten der Polizei war noch keine Stellungnahme zu erhalten, eine Presseerklärung wurde angekündigt. Von Seiten des Kultusministeriums liegt eine Stellungnahme zur Verteidigung der Schulpflicht vor. Zum Schulzwang wird sich nicht geäußert. Ist das Übliche, vielleicht stelle ich das später noch hier ein.
Zunächst einmal ist aber ein ausführlicher Bericht zu erstatten, der mir wie folgt vorliegt:
"Mutter mit Kindern auf der Flucht
Zwei Kinder die in den Wald flohen lösten gestern einen Großeinsatz der Polizei auf der A3 aus. Die Mutter hatte das Sorgerecht verloren und war mit ihnen auf der Flucht vor dem Jugendamt.
Gestern gegen 17.00 Uhr fiel einer Polizeistreife auf der A3 ein Pkw auf, der mit einer Frau und zwei Kindern besetzt war. Außerdem war in dem Pkw mit Stuttgarter Kennzeichen auffallend viel Gepäck. Die Polizisten entschieden sich zu einer Kontrolle, doch die Fahrerin missachtete alle Anhaltezeichen, auch das eingeschaltete Blaulicht konnte die Frau nicht umstimmen. Es dauerte über 20 Kilometer, bis die 43-Jährige kurz vor der Anschlussstelle Schlüsselfeld endlich aufgab. Sie führte auf dem Seitenstreifen eine Bremsung durch. Nachdem der Golf stand, gingen sofort die Türen auf und die beiden Kinder verschwanden im angrenzenden Wald. Als die Fahrerin dann vorfuhr bis zum Streifenwagen stieg ein Beamter gleich aus und schnellte zum Golf an die Beifahrertür und schlug gegen die Scheibe-er hätte sie fast eingeschlagen.
Daraufhin ging er zur Fahrertür, forderte die 43-jährige auf, sofort auszusteigen und sie wurde gegen das Auto beordert mit dem Rücken zum Polizisten, er zückte seine Handschellen und es klickte an der rechten Hand zu.
Die Fahrerin konnte nicht mal das Auto ausmachen, darum forderte sie kurz darauf auf, den Schlüssel umzudrehen. Damit er sie nicht auch noch an der linken Hand fesselte, machte sie Drehungen und diskutierte mit dem Beamten, daß sie sofort Ihren Rechtsbeistand anrufen möchte. Sie gingen dann Richtung Beifahrertür wegen dem Autobahnverkehr, damit man nicht auf die Fahrbahn gerät. Dort diskutierte die Fahrerin weiter mit dem Beamten, dem es zwischenzeitlich dann gelang, auch die linke Hand hinter ihrem Rücken zu fesseln . Er beschimpfte sie als Rabenmutter, die einfach ihre Kinder im Wald aussetzt-er werde dies dem Jugendamt zu Protokoll geben, damit sie die Kinder nicht wiedersehe.
Sie wurde dann zu einem noch eintreffenden Streifenwagen gebracht und auf den rechten Rücksitz gelotst. Sie forderte ununterbrochen einen Anruf bei ihrer bevollmächtigten Mutter. Der Beamte sagte, mit dem Funkgerät könne er nicht anrufen, aber die Fahrerin hätte ja ein Handy, wie er auf der Flucht-Fahrt gesehen habe.
Die Frau sagte ihm den Ort im Auto wo sich Handys befinden, er holte dann zwei in Alu eingpackte Handys aus dem Fahrzeug und findet es abnormal, daß alles mit Alu verpackt ist, u.a. auch Mitgliedsausweise vom Jugendherbergsverband und der Reisepass, welchen er dann auch auswickelte. Da an den Handys der Akku leer war wurde es mit dem Anruf vorläufig noch nichts. Er sagte dann kurz darauf, daß die Dienststelle auf Festnetz der Bevollmächtigten nicht erreiche-es werde in Stuttgart nun die Polizei persönlich vorbeigehen. Die Beamten liefen immer wieder weg und ließen die Frau allein zurück-sie pochte auf ihr rechtliches Gehör, indem sie den elektr. Fensterheber betätigte mit den gefesselten Händen und den Polizisten zurief, sie möchte mit ihnen reden. Dies geschah 2-3mal. Der elektr. Fensterheber wurde dann gesperrt. Sie rief ihnen nun zu, wenn zwischendurch die Heckklappe aufging. Als der Polizist mehrmals rechtliches Gehör verweigerte, drohte er der Beschuldigten mit der linken Faust, wenn sie jetzt keine Einsicht zeige und kündigte an, notfalls Pfefferspray einzusetzen. Sie gab ihm dann die Handy-Nummer der Bevollmächtigten, welche er dann mit seinem Handy anrief, dies hatte er erst verweigert (sein Privat-Handy benutzt er nicht für dienstliche Zwecke). Er telefonierte nach seinen Angaben 10 Minuten mit der Großmutter der Buben. Sie sei ja genauso drauf wie die Mutter der Buben-"wie der Herr so's Gscherr, Sie kommen ja aus dem Schwäbischen"- wie er meinte. Die Frau gab an, die beiden Kinder „vor dem Jugendamt in Sicherheit bringen zu wollen". Sie hatte den beiden Jungen gesagt, sie sollten sich in den Wald flüchten.
Die Frau gab dem Beamten nicht die Handy-Nummer der Jungs, welches sie ihnen mitgegeben hatte, denn er findet sowieso gleich alle Handy-Nummern raus, die auf die Beschuldigte zugelassen sind. Dann meinte er, sie müssten dann Hunde einsetzen, die könnten die Kinder beißen, daran sei dann die Frau schuldig.
Die Polizei leitete daraufhin eine Großfahndung mit Hundestaffel und Hubschrauber nach den beiden Kindern ein und der Beamte meinte hämisch, das müsse die Frau nun alles bezahlen- 50.000,- Euro für den Großeinsatz und 3.500,- Euro fürs Abschleppen des Autos. Etwa eine Stunde später fand man die beiden in einem nahe gelegenem Waldstück. Die Buben wurden in Gewahrsam genommen und ebenfalls, wie die Mutter zuvor, zur Dienststelle der Verkehrspolizei gebracht.
Ein Beamter fragte, was da alles im Auto sei-die Fahrerin meinte, Kleidung, Spielzeug, Computer, Handy und was man halt so braucht. Die Fahrerin erwähnte auch, daß sie wegen "Homeschooling" mit dem Jugendamt seit längerem schon Probleme hat-man sprach dann noch darüber, daß es ja in Amerika erlaubt sei und in anderen europäischen Ländern.
Auf der Dienststelle mußte die Mutter immer wieder warten, dazwischen gab es erst einmal eine Durchsuchung nach Messern etc., alle Gegenstände in Hosen-und Jackentaschen wurden in eine Plastiktüte gepackt. Die Handschellen hatte man erst bei der Durchsuchung abgenommen und noch Fotos von den Druckstellen gemacht zur Beweisführung. Die Festgenommene wurde meist von 2 Polizisten bewacht, weil man von einem tätlichen Übergriff ausging. Ein Atem-Alkoholtest wurde auch noch durchgeführt-ohne Befund. Nach einer Wartezeit im Schulungsraum der Beamten wurde die Frau wieder, wie anfangs, zum Glaskasten-Warteraum geführt, wo zwischenzeitlich auch ihre Söhne eingetroffen waren. Später ging es dann wieder in den Schulungsraum, wo die drei dann auch Leitungswasser und Schokolade bekamen, nachdem ja die Mutter kein Geld in der Tasche hatte, damit die Beamten etwas vom Getränkeautomaten holen können.
Zwischenzeitlich trafen die Rechts-Beistände von der Ringvorsorge ein. Als der ältere Bub und die Mutter dann mal mit Begleitung zur Toilette geführt wurden, sahen sie die Beistände im Glas-Warteraum sitzen und winkten ihnen zu.
Die Beistände gingen gg. 20:15 Uhr, man sagte der Beschuldigten, sie seien selber gegangen, da es ihnen zu lange gedauert hätte. Die drei Festgenommenen wurden dann wieder zum Glaskasten geführt.
Später trafen dann der Kriminalhauptkommissar und die -kommissarin aus Würzburg ein, welche die Beschuldigte dann vernahmen. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Kinder kommen jetzt in ein Kinderheim im Raum Würzburg, wurde erwähnt.
Dazwischen wurde die Beschuldigte noch erkennungsdienstlich erfasst.
Es mußte noch eine Aufenthalts-Adresse der Beschuldigten notiert werden sowie ihre mobile Erreichbarkeit. Dazwischen holten die Beamten noch Lebensmittel aus dem
Auto der Frau, sowie diverse Kleinigkeiten von ihr. Es wurde dann ein Abendessen mit Getränken im Glaskasten auf einem umgedrehten Abfalleimer als Tisch bereitet, die Jungs hatten keinen rechten Hunger, da ihnen der Appetit vergangen war wegen angekündigter Trennung von ihrer Mutter. Der Kleine hatte ein paar Tränen in den Augen, der Große wirkte gefasst-er möchte am Montag besucht werden können.
Der zuständige Beamte drohte noch mit Führerschein-Entzug wegen Straßenverkehrsgefährdung, rechts überholen und zu hoher Geschwindigkeit.
In die laufenden Ermittlungen wurden die Staatsanwaltschaften in Bamberg und Stuttgart sowie die Jugendämter in Kitzingen und Stuttgart eingeschaltet. Es stellte sich heraus, dass der Frau das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und sie bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Seit Anfang August 2009 ist die Mutter mit den zwei Buben auf der Flucht. Die Buben wurden noch am Samstagabend nach 23:35 Uhr Vertretern des Jugendamtes übergeben.
Die 43-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Laufe des Abends (ca. 23:35 Uhr) wieder auf freien Fuß, nachdem man ihr den Führerschein und Pass sowie sonstige abgenommene Gegenstände wieder ausgehändigt hatte. Sie wurde nach der Abfahrt aus der Polizeidienststelle teilweise observiert, wohin sie fährt, auch dort, wo sie anhielt, um kurz zu telefonieren. Gegen die Mutter laufen jetzt Ermittlungen u.a. wegen Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)."
Zunächst einmal ist aber ein ausführlicher Bericht zu erstatten, der mir wie folgt vorliegt:
"Mutter mit Kindern auf der Flucht
Zwei Kinder die in den Wald flohen lösten gestern einen Großeinsatz der Polizei auf der A3 aus. Die Mutter hatte das Sorgerecht verloren und war mit ihnen auf der Flucht vor dem Jugendamt.
Gestern gegen 17.00 Uhr fiel einer Polizeistreife auf der A3 ein Pkw auf, der mit einer Frau und zwei Kindern besetzt war. Außerdem war in dem Pkw mit Stuttgarter Kennzeichen auffallend viel Gepäck. Die Polizisten entschieden sich zu einer Kontrolle, doch die Fahrerin missachtete alle Anhaltezeichen, auch das eingeschaltete Blaulicht konnte die Frau nicht umstimmen. Es dauerte über 20 Kilometer, bis die 43-Jährige kurz vor der Anschlussstelle Schlüsselfeld endlich aufgab. Sie führte auf dem Seitenstreifen eine Bremsung durch. Nachdem der Golf stand, gingen sofort die Türen auf und die beiden Kinder verschwanden im angrenzenden Wald. Als die Fahrerin dann vorfuhr bis zum Streifenwagen stieg ein Beamter gleich aus und schnellte zum Golf an die Beifahrertür und schlug gegen die Scheibe-er hätte sie fast eingeschlagen.
Daraufhin ging er zur Fahrertür, forderte die 43-jährige auf, sofort auszusteigen und sie wurde gegen das Auto beordert mit dem Rücken zum Polizisten, er zückte seine Handschellen und es klickte an der rechten Hand zu.
Die Fahrerin konnte nicht mal das Auto ausmachen, darum forderte sie kurz darauf auf, den Schlüssel umzudrehen. Damit er sie nicht auch noch an der linken Hand fesselte, machte sie Drehungen und diskutierte mit dem Beamten, daß sie sofort Ihren Rechtsbeistand anrufen möchte. Sie gingen dann Richtung Beifahrertür wegen dem Autobahnverkehr, damit man nicht auf die Fahrbahn gerät. Dort diskutierte die Fahrerin weiter mit dem Beamten, dem es zwischenzeitlich dann gelang, auch die linke Hand hinter ihrem Rücken zu fesseln . Er beschimpfte sie als Rabenmutter, die einfach ihre Kinder im Wald aussetzt-er werde dies dem Jugendamt zu Protokoll geben, damit sie die Kinder nicht wiedersehe.
Sie wurde dann zu einem noch eintreffenden Streifenwagen gebracht und auf den rechten Rücksitz gelotst. Sie forderte ununterbrochen einen Anruf bei ihrer bevollmächtigten Mutter. Der Beamte sagte, mit dem Funkgerät könne er nicht anrufen, aber die Fahrerin hätte ja ein Handy, wie er auf der Flucht-Fahrt gesehen habe.
Die Frau sagte ihm den Ort im Auto wo sich Handys befinden, er holte dann zwei in Alu eingpackte Handys aus dem Fahrzeug und findet es abnormal, daß alles mit Alu verpackt ist, u.a. auch Mitgliedsausweise vom Jugendherbergsverband und der Reisepass, welchen er dann auch auswickelte. Da an den Handys der Akku leer war wurde es mit dem Anruf vorläufig noch nichts. Er sagte dann kurz darauf, daß die Dienststelle auf Festnetz der Bevollmächtigten nicht erreiche-es werde in Stuttgart nun die Polizei persönlich vorbeigehen. Die Beamten liefen immer wieder weg und ließen die Frau allein zurück-sie pochte auf ihr rechtliches Gehör, indem sie den elektr. Fensterheber betätigte mit den gefesselten Händen und den Polizisten zurief, sie möchte mit ihnen reden. Dies geschah 2-3mal. Der elektr. Fensterheber wurde dann gesperrt. Sie rief ihnen nun zu, wenn zwischendurch die Heckklappe aufging. Als der Polizist mehrmals rechtliches Gehör verweigerte, drohte er der Beschuldigten mit der linken Faust, wenn sie jetzt keine Einsicht zeige und kündigte an, notfalls Pfefferspray einzusetzen. Sie gab ihm dann die Handy-Nummer der Bevollmächtigten, welche er dann mit seinem Handy anrief, dies hatte er erst verweigert (sein Privat-Handy benutzt er nicht für dienstliche Zwecke). Er telefonierte nach seinen Angaben 10 Minuten mit der Großmutter der Buben. Sie sei ja genauso drauf wie die Mutter der Buben-"wie der Herr so's Gscherr, Sie kommen ja aus dem Schwäbischen"- wie er meinte. Die Frau gab an, die beiden Kinder „vor dem Jugendamt in Sicherheit bringen zu wollen". Sie hatte den beiden Jungen gesagt, sie sollten sich in den Wald flüchten.
Die Frau gab dem Beamten nicht die Handy-Nummer der Jungs, welches sie ihnen mitgegeben hatte, denn er findet sowieso gleich alle Handy-Nummern raus, die auf die Beschuldigte zugelassen sind. Dann meinte er, sie müssten dann Hunde einsetzen, die könnten die Kinder beißen, daran sei dann die Frau schuldig.
Die Polizei leitete daraufhin eine Großfahndung mit Hundestaffel und Hubschrauber nach den beiden Kindern ein und der Beamte meinte hämisch, das müsse die Frau nun alles bezahlen- 50.000,- Euro für den Großeinsatz und 3.500,- Euro fürs Abschleppen des Autos. Etwa eine Stunde später fand man die beiden in einem nahe gelegenem Waldstück. Die Buben wurden in Gewahrsam genommen und ebenfalls, wie die Mutter zuvor, zur Dienststelle der Verkehrspolizei gebracht.
Ein Beamter fragte, was da alles im Auto sei-die Fahrerin meinte, Kleidung, Spielzeug, Computer, Handy und was man halt so braucht. Die Fahrerin erwähnte auch, daß sie wegen "Homeschooling" mit dem Jugendamt seit längerem schon Probleme hat-man sprach dann noch darüber, daß es ja in Amerika erlaubt sei und in anderen europäischen Ländern.
Auf der Dienststelle mußte die Mutter immer wieder warten, dazwischen gab es erst einmal eine Durchsuchung nach Messern etc., alle Gegenstände in Hosen-und Jackentaschen wurden in eine Plastiktüte gepackt. Die Handschellen hatte man erst bei der Durchsuchung abgenommen und noch Fotos von den Druckstellen gemacht zur Beweisführung. Die Festgenommene wurde meist von 2 Polizisten bewacht, weil man von einem tätlichen Übergriff ausging. Ein Atem-Alkoholtest wurde auch noch durchgeführt-ohne Befund. Nach einer Wartezeit im Schulungsraum der Beamten wurde die Frau wieder, wie anfangs, zum Glaskasten-Warteraum geführt, wo zwischenzeitlich auch ihre Söhne eingetroffen waren. Später ging es dann wieder in den Schulungsraum, wo die drei dann auch Leitungswasser und Schokolade bekamen, nachdem ja die Mutter kein Geld in der Tasche hatte, damit die Beamten etwas vom Getränkeautomaten holen können.
Zwischenzeitlich trafen die Rechts-Beistände von der Ringvorsorge ein. Als der ältere Bub und die Mutter dann mal mit Begleitung zur Toilette geführt wurden, sahen sie die Beistände im Glas-Warteraum sitzen und winkten ihnen zu.
Die Beistände gingen gg. 20:15 Uhr, man sagte der Beschuldigten, sie seien selber gegangen, da es ihnen zu lange gedauert hätte. Die drei Festgenommenen wurden dann wieder zum Glaskasten geführt.
Später trafen dann der Kriminalhauptkommissar und die -kommissarin aus Würzburg ein, welche die Beschuldigte dann vernahmen. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Kinder kommen jetzt in ein Kinderheim im Raum Würzburg, wurde erwähnt.
Dazwischen wurde die Beschuldigte noch erkennungsdienstlich erfasst.
Es mußte noch eine Aufenthalts-Adresse der Beschuldigten notiert werden sowie ihre mobile Erreichbarkeit. Dazwischen holten die Beamten noch Lebensmittel aus dem
Auto der Frau, sowie diverse Kleinigkeiten von ihr. Es wurde dann ein Abendessen mit Getränken im Glaskasten auf einem umgedrehten Abfalleimer als Tisch bereitet, die Jungs hatten keinen rechten Hunger, da ihnen der Appetit vergangen war wegen angekündigter Trennung von ihrer Mutter. Der Kleine hatte ein paar Tränen in den Augen, der Große wirkte gefasst-er möchte am Montag besucht werden können.
Der zuständige Beamte drohte noch mit Führerschein-Entzug wegen Straßenverkehrsgefährdung, rechts überholen und zu hoher Geschwindigkeit.
In die laufenden Ermittlungen wurden die Staatsanwaltschaften in Bamberg und Stuttgart sowie die Jugendämter in Kitzingen und Stuttgart eingeschaltet. Es stellte sich heraus, dass der Frau das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und sie bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Seit Anfang August 2009 ist die Mutter mit den zwei Buben auf der Flucht. Die Buben wurden noch am Samstagabend nach 23:35 Uhr Vertretern des Jugendamtes übergeben.
Die 43-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Laufe des Abends (ca. 23:35 Uhr) wieder auf freien Fuß, nachdem man ihr den Führerschein und Pass sowie sonstige abgenommene Gegenstände wieder ausgehändigt hatte. Sie wurde nach der Abfahrt aus der Polizeidienststelle teilweise observiert, wohin sie fährt, auch dort, wo sie anhielt, um kurz zu telefonieren. Gegen die Mutter laufen jetzt Ermittlungen u.a. wegen Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)."
Sonntag, 28. Februar 2010
Notruf Bayern
Folgender Notruf erreichte mich Sonntag, den 28.02.2010 aus Bayern:
"Elke Schupp (Homeschoolerin) ist in arger Beträngnis.
Die Kinder sind in Obhut des Jugendamtes, nachdem sie alle von der Polizei aufgegriffen wurden. Sie können nur jede erdenkliche Hilfe gebrauchen, denn man weiß nicht, wo die Kinder sich aufhalten!
Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen die Aussagen der hinzugerufenen Helfer:
Heute wurde Frau Elke Schupp mit ihren beiden Söhnen von der Polizei aufgegriffen und zur Autobahnpolizei Würzburg Biebelried, Am Funkturm 5, 97337 Dettelbach Telefon 09302/9100 Fax 09302/910169 gebracht. Frau Schupp wurde seit Monaten verfolgt, war auf der Flucht, nachdem Haftbefehl ausgestellt wurde, weil sie ihre Kinder zu Hause beschulte (Homeschooling ). Von Seiten der Ringvorsorge wurden die Behörden in den letzten Monaten auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und in vielen Schreiben die rechtliche Situation vorgebracht, sowie die Einstellung der unrechtmäßigen Behandlung gefordert. Dies wurde von den zuständigen Behörden durchgehend ignoriert.
Ich Walter Hufnagel und meine Frau Barbara Herberg wurden von der Mutter von Frau Schupp benachrichtigt und gebeten, da wir nicht weit von dort wohnen, dorthin zu fahren und zu helfen. Bevor wir zur Polizeidienstelle kamen, hatte ich schon mehrfach mit dieser Polizeidienststelle telefoniert. Da die Kinder sich im Wald versteckt hielten, wollte man sie mit Hubschraubern und Diensthunden suchen lassen. Der Polizeieinsatz fand mit mindestens 7 Großfahrzeugen der Polizei statt. Bei einem weiteren Anruf erfuhren wir dann, dass die Kinder aufgegriffen wurden und sich in der Obhut der Autobahnpolizei Biebelried befänden. Als wir dort ankamen, wurden wir gefragt in welchem Verhältnis wir mit Frau Schupp stünden. Wir gaben zur Antwort, dass wir auch, genau wie Frau Schupp in der Ringvorsorge seien und somit laut den Statuten Rechtsbeistände wären. Der Dienstellenleiter, ein gewisser Herr Tolle antwortete darauf, das dies keine Bedeutung hätte, selbst wenn wir Anwälte wären. Es gelte jetzt nur Polizeirecht und Strafrecht . Zivilrecht und auch andere Rechte täten hier nichts zur Sache. Wir machten ihn darauf aufmerksam, dass die Kinder, da unter 14 Jahre, nicht unter das Strafrecht fallen könnten, und dass die Sorge auch durch das Benennungsrecht der Eltern bei der Ringvorsorge liegt und wir die Kinder zur Großmutter nach Stuttgart bringen wollten. Darauf erwiderte Herr Tolle, dass das nicht ginge, da das Jugendamt das entscheiden müsste. Als wir ihn fragten, mit welchem Recht das Jugendamt das entscheiden könne, erwiderte er, dass das Jugendamt genau wie die Polizei eine Sicherheitsbehörde sei. Wir verlangten mit Frau Schupp und den Kindern zu sprechen, was jedoch verweigert wurde. Wir wurden nach unseren Ausweispapieren gefragt, die wir auch aushändigen mußten. Danach wurden wir dann in einem verschlossenen Raum, ohne unsere Papiere zurückgelassen. Meine Frau wollte dann irgendwann zur Toilette, nachdem sie noch wegen des abgelaufenen Personalausweises einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt wurde. Darauf hin sagte man uns, dass das nicht so einfach sei, das ginge nur mit Polizeibegleitung. Woraufhin wir entgegneten, dass wir ja wohl nichts verbrochen hätten und fragten, was das nun solle. Der Beamte verschwand dann kurz und begleitete meine Frau dann aber zur Toilette, entschuldigte sich zuvor dann noch, das wohl keine weibliche Beamtin im Dienst sei und er nun mitgehen müsse. Wir bestanden mehrfach darauf, dass wir unsere Papiere gerne wieder hätten. Der Personalausweis meiner Frau wurde einbehalten, meine Führerschein sollte ich zurückbekommen wenn wir gehen. Wir wurden dann mehr oder weniger freundlich aufgefordert zu gehen, da wir doch nichts machen könnten. Die Kinder werden in staatliche Obhut kommen und das niemand erfahren würde wohin sie gebracht würden. Herrn Tolle wurde erklärt, dass das Verfahren von Frau Schupp am Verwaltungsgericht Stuttgart und am BVG angefochten sei, dies wisse er. Nachdem wir Herrn Tolle nochmal darauf hinwiesen, dass Menschenrechte über nationalem Recht stehen und auch über Polizeirecht, entgegnete er, … „fangen wir weiter unten an, es gibt ein Grundgesetz und das Polizeigesetz kann dieses einschränken und zwar sehr weit.“... Ich wies ihn darauf hin, dass es die Ringvorsorge gibt, weil hier in der BRD die Rechte sehr seltsam angewendet werden und verwies ihn darauf, dass der Artikel .. Gerichte sind Staatsgerichte... aus dem Gerichtsverfassungsgesetz gestrichen wurde, was für einen „Rechtsstaat“ doch sehr bedenklich sei. Er entgegnete nur, dass er hier anderer Auffassung sei.. Wir bitten Sie inständig um Hilfe. Die beiden Jungen und ihre Mutter Elke Schupp sind seit einem dreiviertel Jahr auf der Flucht. Die Kinder gehören nach Hause und nicht in ein Heim.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Pia Lehmann
im NAMEN VON Elke Schupp "
Postscriptum: Bitte um Nachsicht. Es ist ein echter Notruf und sicher nicht wohlfeil formuliert und rechtgeschrieben.
"Elke Schupp (Homeschoolerin) ist in arger Beträngnis.
Die Kinder sind in Obhut des Jugendamtes, nachdem sie alle von der Polizei aufgegriffen wurden. Sie können nur jede erdenkliche Hilfe gebrauchen, denn man weiß nicht, wo die Kinder sich aufhalten!
Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen die Aussagen der hinzugerufenen Helfer:
Heute wurde Frau Elke Schupp mit ihren beiden Söhnen von der Polizei aufgegriffen und zur Autobahnpolizei Würzburg Biebelried, Am Funkturm 5, 97337 Dettelbach Telefon 09302/9100 Fax 09302/910169 gebracht. Frau Schupp wurde seit Monaten verfolgt, war auf der Flucht, nachdem Haftbefehl ausgestellt wurde, weil sie ihre Kinder zu Hause beschulte (Homeschooling ). Von Seiten der Ringvorsorge wurden die Behörden in den letzten Monaten auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und in vielen Schreiben die rechtliche Situation vorgebracht, sowie die Einstellung der unrechtmäßigen Behandlung gefordert. Dies wurde von den zuständigen Behörden durchgehend ignoriert.
Ich Walter Hufnagel und meine Frau Barbara Herberg wurden von der Mutter von Frau Schupp benachrichtigt und gebeten, da wir nicht weit von dort wohnen, dorthin zu fahren und zu helfen. Bevor wir zur Polizeidienstelle kamen, hatte ich schon mehrfach mit dieser Polizeidienststelle telefoniert. Da die Kinder sich im Wald versteckt hielten, wollte man sie mit Hubschraubern und Diensthunden suchen lassen. Der Polizeieinsatz fand mit mindestens 7 Großfahrzeugen der Polizei statt. Bei einem weiteren Anruf erfuhren wir dann, dass die Kinder aufgegriffen wurden und sich in der Obhut der Autobahnpolizei Biebelried befänden. Als wir dort ankamen, wurden wir gefragt in welchem Verhältnis wir mit Frau Schupp stünden. Wir gaben zur Antwort, dass wir auch, genau wie Frau Schupp in der Ringvorsorge seien und somit laut den Statuten Rechtsbeistände wären. Der Dienstellenleiter, ein gewisser Herr Tolle antwortete darauf, das dies keine Bedeutung hätte, selbst wenn wir Anwälte wären. Es gelte jetzt nur Polizeirecht und Strafrecht . Zivilrecht und auch andere Rechte täten hier nichts zur Sache. Wir machten ihn darauf aufmerksam, dass die Kinder, da unter 14 Jahre, nicht unter das Strafrecht fallen könnten, und dass die Sorge auch durch das Benennungsrecht der Eltern bei der Ringvorsorge liegt und wir die Kinder zur Großmutter nach Stuttgart bringen wollten. Darauf erwiderte Herr Tolle, dass das nicht ginge, da das Jugendamt das entscheiden müsste. Als wir ihn fragten, mit welchem Recht das Jugendamt das entscheiden könne, erwiderte er, dass das Jugendamt genau wie die Polizei eine Sicherheitsbehörde sei. Wir verlangten mit Frau Schupp und den Kindern zu sprechen, was jedoch verweigert wurde. Wir wurden nach unseren Ausweispapieren gefragt, die wir auch aushändigen mußten. Danach wurden wir dann in einem verschlossenen Raum, ohne unsere Papiere zurückgelassen. Meine Frau wollte dann irgendwann zur Toilette, nachdem sie noch wegen des abgelaufenen Personalausweises einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt wurde. Darauf hin sagte man uns, dass das nicht so einfach sei, das ginge nur mit Polizeibegleitung. Woraufhin wir entgegneten, dass wir ja wohl nichts verbrochen hätten und fragten, was das nun solle. Der Beamte verschwand dann kurz und begleitete meine Frau dann aber zur Toilette, entschuldigte sich zuvor dann noch, das wohl keine weibliche Beamtin im Dienst sei und er nun mitgehen müsse. Wir bestanden mehrfach darauf, dass wir unsere Papiere gerne wieder hätten. Der Personalausweis meiner Frau wurde einbehalten, meine Führerschein sollte ich zurückbekommen wenn wir gehen. Wir wurden dann mehr oder weniger freundlich aufgefordert zu gehen, da wir doch nichts machen könnten. Die Kinder werden in staatliche Obhut kommen und das niemand erfahren würde wohin sie gebracht würden. Herrn Tolle wurde erklärt, dass das Verfahren von Frau Schupp am Verwaltungsgericht Stuttgart und am BVG angefochten sei, dies wisse er. Nachdem wir Herrn Tolle nochmal darauf hinwiesen, dass Menschenrechte über nationalem Recht stehen und auch über Polizeirecht, entgegnete er, … „fangen wir weiter unten an, es gibt ein Grundgesetz und das Polizeigesetz kann dieses einschränken und zwar sehr weit.“... Ich wies ihn darauf hin, dass es die Ringvorsorge gibt, weil hier in der BRD die Rechte sehr seltsam angewendet werden und verwies ihn darauf, dass der Artikel .. Gerichte sind Staatsgerichte... aus dem Gerichtsverfassungsgesetz gestrichen wurde, was für einen „Rechtsstaat“ doch sehr bedenklich sei. Er entgegnete nur, dass er hier anderer Auffassung sei.. Wir bitten Sie inständig um Hilfe. Die beiden Jungen und ihre Mutter Elke Schupp sind seit einem dreiviertel Jahr auf der Flucht. Die Kinder gehören nach Hause und nicht in ein Heim.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Pia Lehmann
im NAMEN VON Elke Schupp "
Postscriptum: Bitte um Nachsicht. Es ist ein echter Notruf und sicher nicht wohlfeil formuliert und rechtgeschrieben.
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