Folgender Notruf erreichte mich Sonntag, den 28.02.2010 aus Bayern:
"Elke Schupp (Homeschoolerin) ist in arger Beträngnis.
Die Kinder sind in Obhut des Jugendamtes, nachdem sie alle von der Polizei aufgegriffen wurden. Sie können nur jede erdenkliche Hilfe gebrauchen, denn man weiß nicht, wo die Kinder sich aufhalten!
Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen die Aussagen der hinzugerufenen Helfer:
Heute wurde Frau Elke Schupp mit ihren beiden Söhnen von der Polizei aufgegriffen und zur Autobahnpolizei Würzburg Biebelried, Am Funkturm 5, 97337 Dettelbach Telefon 09302/9100 Fax 09302/910169 gebracht. Frau Schupp wurde seit Monaten verfolgt, war auf der Flucht, nachdem Haftbefehl ausgestellt wurde, weil sie ihre Kinder zu Hause beschulte (Homeschooling ). Von Seiten der Ringvorsorge wurden die Behörden in den letzten Monaten auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und in vielen Schreiben die rechtliche Situation vorgebracht, sowie die Einstellung der unrechtmäßigen Behandlung gefordert. Dies wurde von den zuständigen Behörden durchgehend ignoriert.
Ich Walter Hufnagel und meine Frau Barbara Herberg wurden von der Mutter von Frau Schupp benachrichtigt und gebeten, da wir nicht weit von dort wohnen, dorthin zu fahren und zu helfen. Bevor wir zur Polizeidienstelle kamen, hatte ich schon mehrfach mit dieser Polizeidienststelle telefoniert. Da die Kinder sich im Wald versteckt hielten, wollte man sie mit Hubschraubern und Diensthunden suchen lassen. Der Polizeieinsatz fand mit mindestens 7 Großfahrzeugen der Polizei statt. Bei einem weiteren Anruf erfuhren wir dann, dass die Kinder aufgegriffen wurden und sich in der Obhut der Autobahnpolizei Biebelried befänden. Als wir dort ankamen, wurden wir gefragt in welchem Verhältnis wir mit Frau Schupp stünden. Wir gaben zur Antwort, dass wir auch, genau wie Frau Schupp in der Ringvorsorge seien und somit laut den Statuten Rechtsbeistände wären. Der Dienstellenleiter, ein gewisser Herr Tolle antwortete darauf, das dies keine Bedeutung hätte, selbst wenn wir Anwälte wären. Es gelte jetzt nur Polizeirecht und Strafrecht . Zivilrecht und auch andere Rechte täten hier nichts zur Sache. Wir machten ihn darauf aufmerksam, dass die Kinder, da unter 14 Jahre, nicht unter das Strafrecht fallen könnten, und dass die Sorge auch durch das Benennungsrecht der Eltern bei der Ringvorsorge liegt und wir die Kinder zur Großmutter nach Stuttgart bringen wollten. Darauf erwiderte Herr Tolle, dass das nicht ginge, da das Jugendamt das entscheiden müsste. Als wir ihn fragten, mit welchem Recht das Jugendamt das entscheiden könne, erwiderte er, dass das Jugendamt genau wie die Polizei eine Sicherheitsbehörde sei. Wir verlangten mit Frau Schupp und den Kindern zu sprechen, was jedoch verweigert wurde. Wir wurden nach unseren Ausweispapieren gefragt, die wir auch aushändigen mußten. Danach wurden wir dann in einem verschlossenen Raum, ohne unsere Papiere zurückgelassen. Meine Frau wollte dann irgendwann zur Toilette, nachdem sie noch wegen des abgelaufenen Personalausweises einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt wurde. Darauf hin sagte man uns, dass das nicht so einfach sei, das ginge nur mit Polizeibegleitung. Woraufhin wir entgegneten, dass wir ja wohl nichts verbrochen hätten und fragten, was das nun solle. Der Beamte verschwand dann kurz und begleitete meine Frau dann aber zur Toilette, entschuldigte sich zuvor dann noch, das wohl keine weibliche Beamtin im Dienst sei und er nun mitgehen müsse. Wir bestanden mehrfach darauf, dass wir unsere Papiere gerne wieder hätten. Der Personalausweis meiner Frau wurde einbehalten, meine Führerschein sollte ich zurückbekommen wenn wir gehen. Wir wurden dann mehr oder weniger freundlich aufgefordert zu gehen, da wir doch nichts machen könnten. Die Kinder werden in staatliche Obhut kommen und das niemand erfahren würde wohin sie gebracht würden. Herrn Tolle wurde erklärt, dass das Verfahren von Frau Schupp am Verwaltungsgericht Stuttgart und am BVG angefochten sei, dies wisse er. Nachdem wir Herrn Tolle nochmal darauf hinwiesen, dass Menschenrechte über nationalem Recht stehen und auch über Polizeirecht, entgegnete er, … „fangen wir weiter unten an, es gibt ein Grundgesetz und das Polizeigesetz kann dieses einschränken und zwar sehr weit.“... Ich wies ihn darauf hin, dass es die Ringvorsorge gibt, weil hier in der BRD die Rechte sehr seltsam angewendet werden und verwies ihn darauf, dass der Artikel .. Gerichte sind Staatsgerichte... aus dem Gerichtsverfassungsgesetz gestrichen wurde, was für einen „Rechtsstaat“ doch sehr bedenklich sei. Er entgegnete nur, dass er hier anderer Auffassung sei.. Wir bitten Sie inständig um Hilfe. Die beiden Jungen und ihre Mutter Elke Schupp sind seit einem dreiviertel Jahr auf der Flucht. Die Kinder gehören nach Hause und nicht in ein Heim.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Pia Lehmann
im NAMEN VON Elke Schupp "
Postscriptum: Bitte um Nachsicht. Es ist ein echter Notruf und sicher nicht wohlfeil formuliert und rechtgeschrieben.
Sonntag, 28. Februar 2010
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